„nicht alles tun“
Ziviler und sozialer Ungehorsam
Jens Kastner/Bettina Spoerr
„…wenn aber das Gesetz so beschaffen ist, dass es notwendigerweise aus dir den Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann, sage ich, brich das Gesetz.“
Die kurze Schrift „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“ (1849) von Henry David Thoreau (1817-1862) gehört zu den einflussreichsten Texten sozialer Bewegungen des 20. Jahrhunderts. Die darin formulierte Aufforderung zum Gesetzesbruch wurde zum Kern zivilen Ungehorsams.
Hatte Thoreau selbst angesichts von Sklaverei und der US-Intervention in Mexiko (1846-1848) die Pflicht zum Ungehorsam als individuelle Gewissensfrage formuliert, so entwickelten verschiedene Bewegungen aus ihr politische Konzepte. Diese waren auf verschiedene Arten kollektiven Handelns zugeschnitten und dem jeweiligen Kontext angepasst. Schon in der französischen Résistance spielten sie eine Rolle, die antikoloniale Befreiungsbewegung um Mahatma Gandhi praktizierte Formen zivilen Ungehorsams ebenso wie die Schwarze Bürgerrechtsbewegung der 1960er in den USA.
Später wurde das Konzept im Kontext der neuen sozialen Bewegungen eingesetzt und zu einzelnen Aktionen genutzt: Blockaden gegen die Stationierung von Pershing-Raketen in der bundesdeutschen Friedensbewegung der frühen 1980er Jahre, „Ernteaktionen“ auf gentechnischen Versuchsfeldern in der Anti-Gen-Technik-Bewegung, verschiedenste Aktionen in der Anti-AKW-Bewegung bis heute.
Im Kontext der globalisierungskritischen Bewegungen spielt ziviler Ungehorsam vor allem in Italien eine große Rolle. Die 2001 aus den Tute Bianche entstandenen Disobbedienti (Die Ungehorsamen) beziehen sich allerdings weniger auf eine pazifistische Tradition. Hier stammen Ideen und Praktiken des Ungehorsams aus der Geschichte der autonomen ArbeiterInnenbewegung, des Operaismus. Dabei wurde Arbeitsverweigerung und Sabotage in den 1960er und 1970er Jahren massenhaft diskutiert – und praktiziert. Die Disobbedienti propagierten zudem die Ausweitung des zivilen auf den sozialen Ungehorsam.
Wenn auch in Zeiten der gouvernementalen Regime heute weniger der Staat als klar auszumachender Gegner angegriffen wird, so existieren gegenwärtig – von illegalen Grenzübertritten bis zum Netzaktivismus – doch eine Vielzahl unterschiedlichster Formen und Praktiken zivilen (oder sozialen) Ungehorsams. Viele dieser Prozesse werden aus dem Kunstfeld heraus reflektiert, in einige sind KünstlerInnen aktiv involviert. Das Projekt untersucht daher zivilen Ungehorsam an den Schnittstellen und Überlappungen zwischen künstlerischer Produktion und sozialen Bewegungen.
Eher als das berühmte Anfangszitat, das besondere Stärke und eine fast heroische Entschlossenheit zur Tat vorauszusetzen scheint, ist dabei vielleicht ein anderer Satz Thoureaus entscheidend. In „Über die Pflicht zum Ungehorsam…“ heißt es, nur ein paar Zeilen weiter, auch: „Ein Mensch soll nicht alles tun, sondern etwas; und weil er nicht alles tun kann, soll er nicht ausgerechnet etwas Unrechtes tun.“
05/2007